Die Aktivitäten unserer SPD-Senioren und des Freundeskreises

Teilnehmer der AG 60plus verabschieden sich von Dirk Dornblüht, Pflegeleiter der Johanniter in Griesheim. 

von links nach rechts: Waltraud Zenner-Dickmann, Dirk Dornblüth, Roselind Richter, Gerda und Horst Feuerbach

Viele Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit

Großen Zuspruch erfuhr das Treffen der SPD Senioren Anfang November im Café Nothnagel. Dirk Dornblüth, Pflegedienstleiter der Diakonie- und Sozialstation und Einrichtungsleiter der Tagespflege „Leuchtturm“ von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Griesheim) informierte über Facetten zu dem umfangreichen Thema der Pflege.
Als Einstieg stellte er den Teilnehmern einige Zahlen vor:
2017 erhielten über 3,3 Mio. Menschen Leistungen aus der sozialen Pflege-versicherung, mehr als 2,5 Mio. von ihnen erhielten ambulante Leistungen. Insgesamt hat die soziale Pflegeversicherung für ihre Versicherten 35,5 Mrd. Euro für die pflegerische Versorgung gezahlt, davon 20,8 Mrd. für den ambulanten Bereich. Die Zahlen zeigen klar, welches Gewicht auf der häuslichen Pflege liegt. Und hierzu ist eine kompetente Beratung und Unterstützung unerlässlich, stellte Dornblüth fest.
Nachfolgende Fragen wurden anschließend erörtert:
Wo werde ich beraten? Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Ein entsprechender Beratungstermin muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Stellen des Pflegeantrags angeboten werden.
Pflegebedürftigkeit – was heißt das? Der Grad der Selbstständigkeit wird beurteilt. Wer seinen Alltag noch allein meistern kann, wird niedriger eingestuft als jemand, der auf Unterstützung angewiesen ist, unabhängig davon, ob eine Beeinträchtigung psychisch-kognitiv oder körperlich bedingt ist. Die Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Dies erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Wer erhält Leistungen? Die Pflegeversicherung kann als Teilkasko – Versicherung angesehen werden. Sie leistet einen Beitrag zur Finanzierung der Pflege, deckt aber nicht zwingend alle Leistungen voll ab. Die pflegebedürftige Person muss in den vergangenen zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre lang Mitglied der Pflegeversicherung oder familienversichert gewesen sein.
Wie sehen Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen Versorgung aus?
Geld- und Sachleistungen lassen sich kombinieren. Sind Angehörige z.B. nicht in der Lage, die komplette häusliche Pflege zu übernehmen, kann auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen werden. Wichtig ist hierbei, auf eine transparente Abrechnung zu achten. Desweiteren ist ein guter Pflegedienst zuverlässig und rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, erklärte der Pflegedienstleiter.
Eine wichtige Einrichtung der Pflegeversicherung ist die Pflegeberatung, so Dirk Dornblüth. Dabei muss noch keine Pflegebedürftigkeit bestehen. Ziel dieser Beratung ist es, Pflegebedürftige bzw. Angehörige umfassend über Möglichkeiten der Pflege zu informieren und darüber, welche Entlastungsleistungen pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können.
Nicht unerwähnt blieben die Angebote der Johanniter in Griesheim für den
Hausnotrufsystem, den ambulanten Pflegedienst oder die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

2. von links: Rosel Schupp, seit acht Jahren ehrenamtliche Kreisseniorenbeauftragte, diskutierte aktuelle Themen mit Teilnehmern der SPD- Senioren und des Freundeskreises im März.

Treffen mit der Kreisseniorenbeauftragten

Das Treffen der SPD Senioren im März mit einer der vier Kreisseniorenbeauftragten, Rosel Schupp, war aufgrund der Corona-Pandemie die letzte Veranstaltung vor der Sommerpause. Es gab lebhafte Diskussionen über die Notwendigkeit eines Seniorenbeirats für Griesheim, das Südhessische Bündnis gegen Altersarmut, die geplante Grundrente und auch über die Einrichtung der „Schönen Toilette“ für Griesheim – eine Forderung der SPD Fraktion, die von der Kooperation abgelehnt wurde.

Rosel Schupp informierte über einen zweiten Pflegestützpunkt, der neben dem bestehenden in Dieburg, ab 1. Juni in Pfungstadt eröffnet werden soll. Hier erfolgt die kostenfreie Beratung für den Westkreis. Mitarbeiter können bei Bedarf auch nach Hause gebeten werden.
Die für Mai geplante Informationsrunde über die Griesheimer Feuerwehr mit dem Stadtbrandinspektor, Sven Schwiderek, wird nachgeholt, so Maria Lienert, eine der Organisatorinnen der AG 60plus Griesheim.

Christine Stecklum-Mühle (4. von rechts) informierte

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bei dem ersten Treffen der SPD Senioren (Arbeitsgemeinschaft  60plus) und des SPD Freundeskreises informierte die Griesheimer SPD-Stadtverordnete Christine Stecklum-Mühle über Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Mit verständlichen, erfundenen Fallbeschreibungen vermittelte sie die Notwendigkeit, sich um die entsprechenden Verfügungen und Vollmachten rechtzeitig zu kümmern.  Zuletzt als Leiterin des Seniorenbüros der Stadt Pfungstadt tätig, erlebte sie in 32 Berufsjahren oft, wie mühsam und zeitraubend es sein kann, in Notsituationen z.B. eine adäquate Betreuung zu finden, wenn  keine Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht vorlag.

Sie erklärte die Vorsorgemaßnahmen und empfahl, Internetinformationen einzuholen oder Hilfsorganisationen aufzusuchen, um weitere Informationen zu erhalten und um damit in der Lage zu sein, seine persönlich passenden Entscheidungen treffen zu können.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den „Vollmachtgeber“ zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der „Bevollmächtigte“ zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Mit einer Betreuungsverfügung legt man dagegen fest, wer „Betreuer“ werden soll. Das ist eine ganz andere Rechtsposition als die eines „Bevollmächtigten“

Der Betreuer wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte in jedem Einzelfall eine gerichtliche Genehmigung. Eine Betreuungsverfügung hat also nur dann Sinn, wenn (noch) keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde.

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.

Abschließend empfahl Frau Stecklum-Mühle alle persönlichen Unterlagen (Versicherungen, Verträge, Mitgliedschaften usw.) zu ordnen und mit dem bestimmten Bevollmächtigten oder Betreuer zu besprechen. Wichtig sei ebenso eine auffällig-farbige Notfallkarte, z.B. im Geldbeutel mitzuführen, mit dem Namen und einem Hinweis darüber, welche Person im Notfall zu benachrichtigen sei.

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